Altgeräteentsorgung

 


Altgeräteentsorgung & Verschrottung

 

 

Entsorgung von Elektronikgeräten

Die SaHoMa®-II Steuereinheit und das SaHoMa®-II Netzteil fallen in den Geltungsbereich des Gesetzes über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgesetz – ElektroG) und sind in die Kategorie 5 (Kleingeräte) eingeordnet. 

 

Die auf der SaHoMa®-II Steuereinheit und dem SaHoMa®-II Netzteil aufgebrachte „durchgestrichene Mülltonne“ weist Sie darauf hin, dass Altgeräte nicht über den Hausmüll, wie z. B. die Restmülltonne oder die gelbe Tonne, entsorgt werden dürfen, sondern einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen sind.

 

Die ordnungsgemäße Entsorgung dient dem Umweltschutz und verhindert mögliche schädliche Auswirkungen auf Mensch und Umwelt, die sich aus einer unsachgemäßen Handhabung der Geräte am Ende ihrer Lebensdauer ergeben könnten. Für eine ordnungsgemäße Entsorgung müssen die Altgeräte für die Behandlung, Rohstoffrückgewinnung und Recycling daher bei den eingerichteten kommunalen Sammelstellen bzw. Wertstoffsammelhöfen oder bei uns als Hersteller abgegeben werden. Hierzu sind Sie als Verbraucher verpflichtet. 

 

Im Gegenzug sind wir als Hersteller zur Rücknahme von Elektronikaltgeräten verpflichtet. Wir übernehmen für Sie die kostenlose, fachgerechte Behandlung, Verwertung und Entsorgung entsprechend der gesetzlichen Vorschriften.

 

 

Entnahme von Batterien und Lampen

Enthalten die Produkte Batterien, Akkus oder Lampen, die aus dem Altgerät zerstörungsfrei entnommen werden können, müssen diese vor der Entsorgung entnommen und getrennt als Batterie bzw. Lampe entsorgt werden. Die SaHoMa®-II Steuereinheit enthält einen Lithium-Polymer-Akku, der fest verbaut ist und daher nicht aus dem Altgerät entnommen werden kann.

 

 

Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten für Verbraucher

Sie können Altgeräte im Rahmen der durch öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger eingerichteten und zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der Rückgabe oder Sammlung von Altgeräten unentgeltlich abgeben, damit eine ordnungsgemäße Entsorgung der Altgeräte sichergestellt ist. Außerdem ist die Rückgabe unter bestimmten Voraussetzungen auch bei Vertreibern möglich. Beim Kauf eines gleichartigen Neugerätes entsorgen wir das Altgerät gerne fachgerecht für Sie (1:1 Rücknahme). Unabhängig davon, gibt es die Möglichkeit, die Altgeräte kostenlos an uns zurückzugeben. Voraussetzung hierfür ist, dass die äußeren Abmessungen nicht größer als 25 Zentimeter sind und sich die Rückgabe auf drei Altgeräte pro Geräteart beschränkt
(0:1 Rücknahme).



Datenschutz

Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten selbst verantwortlich sind.

 

 

WEEE-Registrierungsnummer

Unter der Registrierungsnummer DE 309 971 81 sind wir bei stiftung elektro-altgeräte register, Nordostpark 72, 90411 Nürnberg, als Hersteller von Elektronikgeräten registriert.

 

 

Sammel- und Verwertungsquoten

Die EU-Mitgliedsstaaten sind nach der WEEE-Richtlinie verpflichtet, Daten zu Elektro- und Elektronikaltgeräten zu erheben und diese an die Europäische Kommission zu übermitteln. Auf der Webseite des BMUV finden Sie weitere Informationen hierzu.



Hinweis:

  • Das abgegebene Altgerät kann nach Abgabe nicht mehr an Sie ausgehändigt werden.
  • Es erfolgt keine Rückerstattung des Kaufpreises oder des Restwertes.
  • Das Altgerät wird nach den Vorgaben des ElektroG verwertet.
  • Alle anderen Komponenten können gemäß der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) dem Hausmüll zugeführt werden.

 

Hier können Sie die Informationen zur Entsorgung von Altgeräten herunterladen.